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Staatsdoping in der DDR

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Staatliches Doping in der DDR

In der DDR wurde staatlicherseits erzwungenes Doping betrieben. Die offizielle Bezeichnung für die staatlichen Vorgaben, die in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zum Aufbau eines geheimen und umfassenden Systems des staatlich organisierten, erzwungenen Dopings bei Leistungssportlern sowie zur Entwicklung entsprechender Substanzen führten, lautete Staatsplanthema 14.25.

Etwa 12.000 Sportler waren betroffen, bei etwa 2000 davon werden körperliche oder psychische Spätfolgen erwartet, mehrere Sportler sind in Folge der Schädigungen verstorben.

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Deutschlandfunk 23.11.2018

Gesetzesänderung:

Mehr Geld für anerkannte DDR-Dopingopfer

Es gibt eine gute Nachricht für Geschädigte des DDR-Staatsdopings: Sie haben mehr Zeit, einen Antrag auf einmalige Entschädigung vom Bund zu stellen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Dopingopfer-Hilfegesetzes bestätigt.

Von Marina Schweizer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr Geld für anerkannte DDR-Dopingopfer und eine längere Antragsfrist – das hat der Bundesrat in seiner Sitzung bestätigt.

Der Hilfsfonds wird von 10,5 auf 13,65 Millionen Euro aufgestockt. Geschädigte des DDR-Staatsdopings haben entsprechend des 2. Dopingopfer-Hilfegesetzes Anspruch auf eine Einmalzahlung von 10.500 Euro. Außerdem haben Menschen, die sich als Dopingopfer begreifen, nun ein Jahr mehr Zeit – bis Ende 2019. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Dopingopfer fristgerecht ihre Anträge stellen können.

Die Entscheidung sei richtig, denn sie entspreche den Tatsachen, kommentierte die Vorsitzende des Dopingopfer-Hilfevereins Ines Geipel. Beim zuständigen Bundesverwaltungsamt gingen bisher gut 900 Anträge ein. 

Kritiker fordern strengeres Prüfverfahren

Zuletzt hatte in der Sache ein Brief von Anti-Doping-Kämpfern an den Bundestags-Sportausschuss für Wirbel gesorgt: Bevor das Gesetz verändert werde, müssten Zweifel ausgeräumt werden, forderten die vier Unterzeichner. Sie fürchten unter anderem, dass Steuergelder von Betrügern missbraucht werden könnten – und sie fordern ein strengeres Prüfverfahren.

Für die Anerkennung müssen die Opfer mithilfe medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigungen vor allem durch den DDR-Sport verursacht worden sind. 2002 hatten im Rahmen eines ersten Gesetzes 194 ehemalige DDR-Sportler Entschädigungen erhalten.

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